Gutachten und Mediation
Als geprüfte Sachverständige übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Technik, Systeme und Anwendungen der elektronischen Datenverarbeitung.
Privatgutachten
Privatgutachten dienen der außergerichtlichen und unparteiischen Klärung eines Sachstandes.
Schiedsgutachten
Streitende Parteien können sich, entweder bereits bei Vertragsabschluss oder auch erst wenn der Streitfall bereits eingetreten ist, für ein Schiedsgutachten entscheiden. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, das Schiedsgutachten verbindlich anzuerkennen. Durch Schiedsgutachten ist es möglich, teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Mediation
Mediation ist eine Schlichtung in einem Streitfall, die durch einen neutralen Dritten (Mediator) durchgeführt wird. Es wird dabei mit allen streitenden Parteien neutral und unparteiisch der Sachverhalt geklärt. Im Unterschied zum Schiedsgutachten wird bei der Mediation ein weiterer Rechtsweg nicht ausgeschlossen.